AGB
-
Ich weiß, dass die Dienstleistungen Paranormale Ermittler und/oder Sterbebegleitung kein Ausbildungsberuf sind.
-
Mir ist bekannt, dass Lichtbegleiter-Koblenz/Lichtwächter Kerpen keine pflege-, medizinischen oder Heilpraktiker Behandlungen vornehmen.
-
Ich wurde über die Arbeit bzw. Methoden von Lichtbegleiter-Koblenz/Lichtwächter Kerpen informiert und weiß, dass es keine Erfolgsgarantie gibt; ich bin damit einverstanden.
-
Für evtl. entstehende physische/seelische/körperliche Schäden die in Verbindung mit der Arbeit von Lichtbegleiter-Koblenz/Lichtwächter Kerpen entstehen könnten, sind die Lichtbegleiter-Koblenz/Lichtwächter Kerpen nicht verantwortlich und können auch nicht zur Verantwortung gezogen werden.
-
Ich bin verpflichtet die Lichtbegleiter-Koblenz/Lichtwächter Kerpen von schon im voraus von meinen vorhandenen Erkrankungen z.B. Depressionen etc. in Kenntnis zu setzen.
-
Lichtbegleiter-Koblenz nimmt mir gegenüber einer Schweigepflicht ein. Ausnahme sind gerichtliche Verfahren.
-
Mir ist bekannt, dass alle Ermittlungsergebnisse Eigentum von Lichtbegleiter-Koblenz/Lichtwächter Kerpen bleiben und ich nichts ohne schriftliche Genehmigung veröffentlichen, vervielfältigen oder/und weitergeben darf. Des weiteren ist mir bekannt, dass Lichtbegleiter-Koblenz/Lichtwächter Kerpen alle Aufnahmen/Infos veröffentlichen und/oder weitergeben dürfen, ohne meine Identität preiszugeben.
-
Ich wurde über die Preise mündlich/schriftlich informiert und verpflichte mich den Betrag innerhalb von 14 Tagen vor der ersten Vor- und Hauptuntersuchung per PayPal zu überweisen. Lichtbegleiter-Koblenz/Lichtwächter Kerpen hat das Recht eine Mahngebühr zu erheben sowie bei nicht Zahlung gegeben Falls gerichtlich zu vorgehen. Der Gerichtsort ist 56068 Koblenz.
-
Wird eine Untersuchung vorab nicht bezahlt, wird auch keine stattfinden.
-
Ich verpflichte mich, dass ich Lichtbegleiter-Koblenz/Lichtwächter Kerpen eine Entschädigung von 50,-€ zahle, wenn ich den Termin innerhalb von 8 Tagen vor dem geplanten Ermittlungstermin nicht schriftlich Absage.
-
Ich weiß, dass ich trotzdem 80% des ausgemachten Betrags bezahlen muss, wenn durch mein Verschulden der Termin ohne vorherige schriftliche Absage, nicht stattfindet.
-
Sollten zusätzliche Kosten wie z.B. Hotelübernachtungen etc. entstehen, übernehme ich die Kosten.
-
Liegt der Ereignisort nicht im Umkreis von 50km Straßenlinie, ist mir bekannt, dass ich zusätzlich 50,-€ Anfahrtskosten zu zahlen habe.
-
Bei Nichterfüllung eines Termines von Seiten Lichtbegleiter-Koblenz/Lichtwächter Kerpen, wird ein Ersatztermin mit mir abgesprochen.
-
Sollte dieser nicht zu Stande kommen erhalte ich meine Vorauszahlung zurück.
-
Ich bin einverstanden, dass Lichtbegleiter-Koblenz/Lichtwächter Kerpen das Recht hat einen Termin kurzfristig, auch am Ereignistag, abzusagen und ich keinen Anspruch auf Schadensersatz habe.