AGB 

  1. Ich weiß, dass die Dienstleistungen Paranormale Ermittler und/oder Sterbebegleitung kein Ausbildungsberuf sind.  

  2. Mir ist bekannt, dass Lichtbegleiter-Koblenz/Lichtwächter Kerpen keine pflege-, medizinischen oder Heilpraktiker Behandlungen vornehmen. 

  3. Ich wurde über die Arbeit bzw. Methoden von Lichtbegleiter-Koblenz/Lichtwächter Kerpen informiert und weiß, dass es keine Erfolgsgarantie gibt; ich bin damit einverstanden. 

  4. Für evtl. entstehende physische/seelische/körperliche Schäden die in Verbindung mit der Arbeit von Lichtbegleiter-Koblenz/Lichtwächter Kerpen entstehen könnten, sind die Lichtbegleiter-Koblenz/Lichtwächter Kerpen nicht verantwortlich und können auch nicht zur Verantwortung gezogen werden.

  5. Ich bin verpflichtet die Lichtbegleiter-Koblenz/Lichtwächter Kerpen von schon im voraus von  meinen vorhandenen Erkrankungen z.B. Depressionen etc. in Kenntnis zu setzen.

  6.  Lichtbegleiter-Koblenz nimmt mir gegenüber einer Schweigepflicht ein. Ausnahme sind gerichtliche Verfahren. 

  7. Mir ist bekannt, dass alle Ermittlungsergebnisse Eigentum von Lichtbegleiter-Koblenz/Lichtwächter Kerpen bleiben und ich nichts ohne schriftliche Genehmigung veröffentlichen, vervielfältigen oder/und weitergeben darf. Des weiteren ist mir bekannt, dass Lichtbegleiter-Koblenz/Lichtwächter Kerpen  alle Aufnahmen/Infos veröffentlichen und/oder weitergeben dürfen, ohne meine Identität preiszugeben.  

  8. Ich wurde über die Preise mündlich/schriftlich informiert und verpflichte mich den Betrag innerhalb von 14 Tagen vor der ersten Vor- und Hauptuntersuchung per PayPal zu überweisen. Lichtbegleiter-Koblenz/Lichtwächter Kerpen hat das Recht eine Mahngebühr zu erheben sowie bei nicht Zahlung gegeben Falls gerichtlich zu vorgehen. Der Gerichtsort ist 56068 Koblenz. 

  9. Wird eine Untersuchung vorab nicht bezahlt, wird auch keine stattfinden.

  10. Ich verpflichte mich, dass ich Lichtbegleiter-Koblenz/Lichtwächter Kerpen eine Entschädigung von 50,-€ zahle, wenn ich den Termin innerhalb von 8 Tagen vor dem geplanten Ermittlungstermin nicht schriftlich Absage.

  11. Ich weiß, dass ich trotzdem 80% des ausgemachten Betrags bezahlen muss, wenn durch mein Verschulden der Termin ohne vorherige schriftliche Absage, nicht stattfindet.

  12. Sollten zusätzliche Kosten wie z.B. Hotelübernachtungen etc. entstehen, übernehme ich die Kosten. 

  13. Liegt der Ereignisort nicht im Umkreis von 50km Straßenlinie, ist mir bekannt, dass ich zusätzlich 50,-€ Anfahrtskosten zu zahlen habe.  

  14. Bei Nichterfüllung eines Termines von Seiten Lichtbegleiter-Koblenz/Lichtwächter Kerpen, wird ein Ersatztermin mit mir abgesprochen. 

  15. Sollte dieser nicht zu Stande kommen erhalte ich meine Vorauszahlung zurück.

  16. Ich bin einverstanden, dass Lichtbegleiter-Koblenz/Lichtwächter Kerpen das Recht hat einen Termin kurzfristig, auch am Ereignistag, abzusagen und ich keinen Anspruch auf Schadensersatz habe.